Compliance Management

Regelkonformes Arbeiten sowie gegenseitiger respektvoller Umgang und Fairness bilden die Grundlage unserer Tätigkeit. Wir halten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien im Unternehmen ein. Durch unser Compliance Management schaffen wir geeignete Maßnahmen und Strukturen, die auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, sowie von freiwilligen Selbstverpflichtungen abzielen. Die Geschäftsführung ist sich dieser verantwortungsvollen Compliance Themen bewusst und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin. Von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir, dass diese konsequent gelebt und umgesetzt werden. Auch bei unseren Geschäftspartnern streben wir deren Umsetzung an. Wir tolerieren keine gesetzeswidrigen Handlungen. Dies trifft insbesondere auf Fehlverhalten zu, wie Betrug, Korruption oder kartellrechtliche Absprachen. Wir stehen zu einem hohen Maß an Transparenz und Integrität. 

 

Durch die Einbindung des Compliance Managements in unsere Unternehmensabläufe und Prozesse stellen wir regelkonformes Arbeiten sicher. Aufbauend auf unser Qualitätsmanagement-System sind die Compliance bezogenen Regelungen und Abläufe in unserer Organisationsstruktur festgeschrieben. An den vereinbarten Compliance-Richtlinien für ein gesetzestreues und regelkonformes Handeln orientieren sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind für alle bindend. Die Geschäftsführung geht hier mit besonderer Vorbildfunktion voran.

 

Zur Unterstützung der Geschäftsführung bei der Einhaltung und Umsetzung des Compliance Managements wurde ein Compliance-Beauftragter eingesetzt.

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Geschäftsführung über geschehenes oder vermutetes Fehlverhalten zu informieren. Dazu kann sich jede Person entweder an die Geschäftsführung oder an den Compliance-Beauftragten wenden. Es ist ein Hinweisgeber-System implementiert, das außerdem Anonymität sicherstellt. Der Hinweisgeber hat keinerlei negative Folgen aufgrund der Meldung von Fehlverhalten zu befürchten. Zudem sind auch Meldungen von Außenstehenden erwünscht, um vermutetes oder tatsächliches Fehlverhalten zu verhindern.

 

Harald Kienlein - Firmeninhaber und Geschäftsleitung 

 

 

 

Compliance-Beauftragter

und Compliance Officer (TÜV)

Bernhard Wernthaler (Dipl.-Ing. Univ.) 

Tel.: +49 175 938 40 92

E-Mail: compliance@ib-kienlein.de