Baustellenkoordination

Mit der Baustellenverordnung wird der Bauherr seit 1998 in die Pflicht genommen, auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu achten. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass auf seiner Baustelle die Arbeitssicherheit beachtet wird, dass die Arbeiter nicht erkranken und dass keine Unfälle passieren.

 

Das Ingenieurbüro Kienlein hat für die umfangreichen Tätigkeiten des Baustellen-Koordinators das geeignete Personal, fachlich geschult durch spezielle Seminare und permanent auf dem Laufenden gehalten durch die Teilnahme an  Fortbildungen bei der Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.